CE MDR
Im Februar 2017 wurde der Vorschlag der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) veröffentlicht. Im März desselben Jahres stimmten die EU-Mitgliedstaaten einstimmig der MDR zu. Am 5. Mai 2017 gab das EU-Amtsblatt den Inhalt des MDR offiziell bekannt. Die neue MDR wird die derzeitige Richtlinie 90/385 / EWG des Rates über aktive implantierbare Medizinprodukte (AIMDD) (1990) und die Richtlinie 93/42 / EWG des Rates über Medizinprodukte (1993) des Rates ersetzen. Die MDR, dessen formelle Umsetzung ursprünglich für den 26. Mai 2020 geplant war, wird aufgrund der Auswirkungen des weltweiten Coronavirus (COVID-19) auf den 26. Mai 2021 verschoben.
Während dieses Zeitraums können die folgenden Aktivitäten im Zusammenhang mit MDD-Zertifikaten weiterhin ausgeführt werden, z. B. Produktänderungen und die Beantragung neuer MDD-Konten innerhalb eines Jahres, Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erneuerung der vorhandenen MDD-Client-Zertifikate; Antrag auf Erneuerung der vorhandenen MDD-Client-Zertifikate (einschließlich Antrag auf Erneuerung im Voraus); Anwendung für die wichtigsten Änderungen an den vorhandenen MDD-Kunden. Obwohl die formelle Umsetzung der MDR verschoben wurde, gibt es Ausnahmen wie:
· Die Frist für die Einführung der MDD-Produkte endet noch am 26. Mai 2024
· Die Frist für die Lieferung der MDD-Produkte endet noch am 26. Mai 2025.
In Bezug auf die Auswirkungen auf Hersteller und Produkte haben die EWG-Richtlinie 93/42 und die MDR nahezu dieselben grundlegenden regulatorischen Anforderungen. Die vorhandenen Anforderungen werden nicht gelöscht, aber der MDR werden neue Anforderungen hinzugefügt. Gegenüber der aktuellen Richtlinie 93/42 betont die MDR die Sicherheit der Lebenszyklusmethode und wird durch die klinischen Daten gestützt. Die MDR hat strengere Anforderungen an die Benennung der benannten Stellen gestellt, und die zuständigen nationalen Behörden und Ausschüsse haben die Kontrolle und Überwachung verstärkt. Die MDR klassifiziert bestimmte Geräte neu, um den Anwendungsbereich zu erweitern. Beispielsweise deckt die MDR eindeutig alle Geräte ab, die zum Reinigen, Desinfizieren oder Sterilisieren anderer medizinischer Geräte verwendet werden (Artikel 2.1). Einweg-Medizinprodukte (Artikel 17); und bestimmte nichtmedizinische Geräte (Anhang XVI). Die MDR umfasst auch die im Internet verkauften Medizinprodukte und die Medizinprodukte, die zur Erbringung von Ferndiagnose- oder -behandlungsdiensten verwendet werden (Artikel 6). Die MDR hat ein Konsultationsverfahren zur klinischen Bewertung (Artikel 54) eingeführt, das von einem unabhängigen Expertengremium für einige Geräte der Klasse IIb und implantierbare Geräte der Klasse II durchgeführt wird.
Das neue einzigartige Geräteidentifikationssystem (UDI-System) (Artikel 27) wird die Rückverfolgbarkeit und Wirksamkeit sicherheitsrelevanter Aktivitäten nach dem Inverkehrbringen wirksam verbessern.
Das MDR wird auch die Transparenz erhöhen und die Informationen über die Ausrüstung und Forschung offenlegen. Die neue Europäische Datenbank für Medizinprodukte (Eudamed) wird eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Daten und der Erhöhung der Quantität und Qualität von Daten spielen (Artikel 33).
Das Umsetzungsdatum des MDR im Jahr 2021 rückt näher. Wie Sie das MDD-Zertifikat vor Ablauf der Übergangszeit erhalten und wie Sie das MDR-Zertifikat schnell erhalten, sind die Hauptanliegen. Shanghai SUNGO verfügt über ein exzellentes Beraterteam und umfangreiche Fallerfahrung.
Unsere Beratung
|
1 |
Berufsausbildung auf der MDR |
Tag 1 lGesetzgebungsprozess, Änderungen und Übergangszeit der neuen Vorschriften lDie Abdeckung der MDR, einschließlich der Revisionspunkte und Hauptunterschiede im Vergleich zu MDD und AIMD lDie Regulierungsstruktur und die Begriffsliste der MDR lDie neuesten Klassifizierungsregeln und -anforderungen der MDR lDie Anforderungen der MDR an die Wirtschaftsteilnehmer lDas Konformitätsprüfungsverfahren der MDR lDie neuen Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems und die Beziehung zwischen MDR und ISO 13485: 2016 lAllgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPR) |
|
TAG 2 lDie MDR-Anforderungen für technische Compliance-Dateien (TCF) lPMCF-Anforderungen (Post-Market Clinical Follow-up) im klinischen Bewertungsbericht (CER) lAnforderungen für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (PMS) lAnforderungen der eindeutigen Geräteindetifikation (UDI) im MDR lAnforderungen an die EU-Konformitätserklärung l Einführung und Eingaben in die Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) lPrüfungskriterien für benannte Stellen lVollständige Vorbereitung auf das MDR-bezogene Audit lFragen und Antworten |
||
|
2 |
Spezielle Beratung |
Änderungen in MDR-UDI und Label Änderungen im MDR-GSPR Änderungen in den MDR-PMS- und PMCF-Systemen Änderungen im MDR-Qualitätsmanagementsystem Änderungen in der MDR-technischen Dokumentation Änderungen in der MDR-klinischen Bewertung und klinischen Untersuchung Änderungen im MDR-Risikomanagement Bewertung der Nützlichkeit |
|
3 |
Europäische Vertretungs- und Registrierungsdienste |
Die Tochterunternehmen von SUNGO in den Niederlanden und in Deutschland können die europäischen Bevollmächtigten und die Dienste für die Registrierungserklärung den örtlichen Regulierungsbehörden zur Verfügung stellen. |
|
4 |
Services für die Implementierung des gesamten MDR-Upgrades |
Abdeckung aller Inhalte der vorstehenden Punkte 1, 2 und 3 sowie der Dienstleistungen zur Behebung der von der benannten Stelle nach Überprüfung festgestellten Mängel. |
Unser Serviceprozess
|
1 |
Vorbewertung |
Kurzes Management, um ein klares Verständnis der Bedeutung und der geschäftlichen Auswirkungen des MDR zu gewährleisten. Organisatorische Herausforderungen, die in der Vorbewertung berücksichtigt wurden: Managementbewusstsein, Personalkapazität und -verfügbarkeit, Auswirkungen auf das Budget |
|
2 |
Differenzanalyse |
lBewerten Sie die Auswirkungen auf Produkte, interne Ressourcen, Organisation und Budget lÜberprüfen Sie die neuen Klassifizierungsregeln (MDR-Klassen I, IIa, IIb und III) und bestätigen Sie den vorhandenen Pfad zur Bewertung der Produktkonformität
lÜberprüfung der Definition des Medizinprodukts und Sicherstellung, ob es sich um einen erweiterten Geltungsbereich handelt oder ob es sich um den Geltungsbereich der in Anhang XVI enthaltenen Geräte handelt lÜberprüfung der Anforderungen der NB-Organisation in Bezug auf das Produkt lÜberprüfung der Änderungen in den vorhandenen technischen Dokumenten (technische Dokumentation). lEvaluierung und Aktualisierung des Qualitätsmanagementsystems (Punkt 3 unten). lÜberprüfung der Angemessenheit der verfügbaren klinischen Evidenz und des Risikomanagements und Identifizierung der Unterschiede (Artikel 56). lBewertung der Produktetiketten (Kapitel Il1, Anhang I) lSicherstellung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen angemessen sind (Abschnitt 1, Kapitel VII). lEntwicklung des klinischen Follow-up nach dem Inverkehrbringen (PMCF, Teil B, Anhang XIV) lVorkehrungen treffen, um die neuen Wachsamkeitsanforderungen zu erfüllen (Abschnitt 2, Kapitel VII) lSicherstellung, dass verwandte Aspekte nachvollziehbar sind (Kapitel III) |
|
3 |
Bewertung des Qualitätssystems |
lBewerten des Grads der QMS-Konformität mit den Standards und Prozessen des neuen IVDR lEinfügung der Anforderungen für die Anwendung der neuen Vorschriften in das QMS lUnterstützung und Identifizierung der Person, die für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (PPRC) verantwortlich ist, und Teilnahme an Schulungen |
|
4 |
Konformation der benannten Stelle (NB) |
lAuswahl der entsprechend benannten Stelle und Bestätigung der Qualifikation und des Umfangs der benannten Stelle lErstellung des Übergangsplans zur Umsetzung der neuen Vorschriften |
|
5 |
Vorbereitung der technischen Dokumentation |
lVorbereitung der technischen Dokumentation (TD), die den Anforderungen des MDR entspricht lVorbereitung der technischen Unterlagen wie den klinischen Bewertungsbericht, den biologischen Bewertungsbericht und das Risikomanagement lFührung des Produktdesign- und Entwicklungsprozesses, um die Integrität der Ein- und Ausgänge sicherzustellen lBestätigung der Protokolle zur Kennzeichnung, Überwachung nach dem Inverkehrbringen und zur Nachverfolgung der Leistung nach dem Inverkehrbringen lKorrigierung der technischen Dokumentation (Risikomanagementbericht, klinischer Leistungsbewertungsbericht, GSPR usw.). |
|
6 |
QMS-Aufbau |
lAktualisierung der Anforderungen für die Anwendung des IVDR auf das QMS im vorhandenen System lAnpassung der Corporate Compliance QMS-System lImplementierung des Systemimplementierungsplans, um sicherzustellen, dass alle Aspekte und Verantwortlichkeiten abgedeckt sind |
|
7 |
Rückverfolgbarkeit UDI |
Aufbau der QMS-Anforderungen für die Rückverfolgbarkeit Aufbau der Verfahren und Vorschriften für das UDI-System fest Bestätigung der UDI-Planung und -Implementierung |
